Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge kann deinen Lebensabend finanziell absichern. Ich stehe dir zur Seite, um gemeinsam einen maßgeschneiderten Plan für deine finanzielle Sicherheit im Alter zu entwickeln. Deine Zukunft liegt mir am Herzen, und ich helfe dir dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen.

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1. Gestern vs. Heute

Erinnerst du dich, wie die betriebliche Altersvorsorge früher begann? Man nannte sie oft die "Rente vom Chef." Bereits im späten Mittelalter gab es die ersten Versorgungswerke, die Bergleute absicherten. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert konnten auch Arbeiter in großen Unternehmen wie Krupp, Siemens oder BASF von betrieblichen Versorgungsleistungen profitieren. Doch erst 1974 erhielt die betriebliche Altersvorsorge mit dem Betriebsrentengesetz einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.


Heute haben über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Am besten versorgt sind Mitarbeiter*innen in Großunternehmen und in gut organisierten Branchen wie der Metall- und Chemieindustrie. In Kleinbetrieben ist die Rente vom Chef jedoch oft noch selten anzutreffen.


Schon seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – zumindest, wenn er die Beiträge aus seinem Einkommen finanziert („Entgeltumwandlung“). Obwohl die betriebliche Altersvorsorge viele Vorteile bietet, zum Beispiel Steuerförderung, machen noch nicht alle davon Gebrauch. Wirst du es tun?


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2. Wer zahlt?

Die Frage, wer für die betriebliche Altersvorsorge aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der klassischen Variante trägt der Arbeitgeber die Beiträge, um seine soziale Verantwortung zu zeigen und qualifizierte Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.



Eine weitere Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttoeinkommens für die bAV verwendet. Diese Option bietet den Vorteil, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens zu reduzieren, da die Besteuerung erst bei der Auszahlung erfolgt – oft zu einem niedrigeren Steuersatz.


Es sind auch Mischformen denkbar, bei denen der Arbeitgeber eingesparte Lohnnebenkosten in die betriebliche Altersvorsorge einbringt. In einigen Tarifverträgen ist es sogar möglich, vermögenswirksame Leistungen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Ein weiterer Pluspunkt der Entgeltumwandlung ist die Sicherheit: Bereits zu Beginn besteht ein unverfallbarer Anspruch auf die Leistungen.

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3. Arten der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet seit 2002 fünf verschiedene Formen, auch bekannt als "Durchführungswege". Jeder dieser Wege hat seine eigenen Vorzüge und Eigenschaften. 2018 kam mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein sechster Durchführungsweg hinzu, jedoch sind entsprechende Versicherungsoptionen noch eher rar.


Die Wahl des passenden Durchführungswegs hängt von individuellen Faktoren ab, und eine eingehende Beratung ist oft notwendig, um die beste Lösung zu finden. Wenn Sie sich vorab informieren möchten, werfen Sie einen Blick auf die folgende Übersicht der verschiedenen Durchführungswege in der bAV.


Direktversicherung

Die Direktversicherung in der bAV ist eine gängige Wahl, besonders bei kleineren und mittelständischen Unternehmen. Der Arbeitgeber versichert den Arbeitnehmer, und die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen wird nach drei Jahren und ab dem 21. Lebensjahr unverfallbar. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind steuer- und sozialversicherungsfrei, während die späteren Leistungen versteuert werden. Es sind auch Leistungen für Hinterbliebene und bei Berufsunfähigkeit versicherbar.


Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine eigenständige juristische Einheit. Arbeitnehmer und ihre Hinterbliebenen haben einen gesetzlich garantierten Anspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Beiträge können innerhalb der steuerlichen Grenzen flexibel angepasst werden, und die Pensionskasse zahlt die Leistungen direkt an die Berechtigten aus. Falls die Beiträge steuerfrei geleistet wurden, unterliegen die späteren Leistungen der Einkommensteuer. Zudem ist es möglich, Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit in der Pensionskasse zu versichern.


Unterstützungskasse

Unternehmen genutzt wurde, hat sich heute auf kleine und mittelständische Betriebe ausgeweitet. Hierbei tritt der Arbeitgeber der Unterstützungskasse bei und garantiert seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen auf Grundlage eines vorab festgelegten Plans. Während der aktiven Berufslaufbahn werden keine Steuern auf die Beiträge fällig, sondern erst, wenn die Leistungen ausgezahlt werden. Dieses Modell bietet eine steuergünstige Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge zu gestalten.


Direktzusage/Pensionszusage

In der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zukünftige Versorgungsleistungen und zahlt diese dann direkt an die berechtigten Personen oder deren Hinterbliebene aus. Hierbei sind keine externen Versorgungsträger beteiligt. In einigen Fällen entscheidet sich das Unternehmen jedoch dafür, betriebsfremde Risiken an Versicherungsgesellschaften auszulagern und schließt hierfür eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ab.


Pensionsfonds

Mit dem Pensionsfonds als fünftem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland seit 2002 eröffnen sich neue Möglichkeiten. Pensionsfonds sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die Arbeitnehmern und ihren Angehörigen Leistungen zusichern. Innerhalb bestimmter Grenzen können Arbeitnehmer Beiträge steuerfrei in den Pensionsfonds einzahlen, ähnlich wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung. Besonders interessant ist die Option, in chancenreiche Anlagen wie Aktien zu investieren, was den Pensionsfonds von anderen Durchführungswegen abhebt.


Betriebsrentenstärkungsgesetz und Sozialpartnermodell

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, seit Januar 2018 in Kraft, fördert die betriebliche Altersvorsorge und zielt auf eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmern in kleinen und mittelgroßen Firmen ab. Neuerungen umfassen die erweiterte Steuerbegünstigung, Zuschüsse für Geringverdiener, erhöhte Riester-Grundzulage auf 175 Euro jährlich und den Wegfall der Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Riesterverträge. Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen und seit 2019 15 Prozent als Zuschuss zum Beitrag weitergeben müssen. Das Sozialpartnermodell ermöglicht bAV-Vereinbarungen in Tarifverträgen ohne garantierte Leistungen, dafür mit höheren Renditechancen, bei denen allein der Arbeitnehmer das Anlegerrisiko trägt. Es ist ein sechster Durchführungsweg neben den bestehenden fünf Modellen.


Als unabhängiger Versicherungsmakler stehe ich dir zur Verfügung, um kostenfreie Beratung anzubieten und sicherzustellen, dass du das Maximum aus deiner betrieblichen Altersvorsorge herausholst.


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4. Informationen für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein lohnenswerter Weg, um die finanzielle Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten. Seit 2002 steht allen Arbeitnehmern, einschließlich Teilzeitkräften und geringfügig Beschäftigten, ein gesetzlicher Anspruch auf bAV zu. Dabei spielt der Arbeitgeber eine zentrale Rolle, da er die Verträge verwaltet und als Vertragspartner agiert.


Die Finanzierung der bAV kann durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder in Kombination erfolgen. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter bei der bAV, insbesondere seit 2019, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.


Die betriebliche Altersversorgung bietet Flexibilität und Sicherheit. Sie kann auch in Zeiten von Elternzeit oder längerer Krankheit fortgeführt werden. Dabei sind Ansprüche aus vorherigen Arbeitgeberverhältnissen übertragbar, und im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers bleiben sie geschützt.


Unabhängig von den unterschiedlichen Durchführungswegen der bAV lohnt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuell beste Vorsorgelösung zu finden. Kostenfreie Beratungsdienste helfen dabei, das Maximum aus der betrieblichen Altersversorgung herauszuholen.


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5. Informationen für Arbeitgeber

Betriebliche Altersversorgung ist ein attraktives Angebot, das nicht nur Ihre Belegschaft anspricht, sondern auch dazu beiträgt, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden. In einer Zeit des Fachkräftemangels stärkt die bAV Ihre Position als Arbeitgeber und erfüllt Ihre soziale Verantwortung. Arbeitnehmer haben das Recht auf betriebliche Altersversorgung, selbst wenn sie die Beiträge selbst leisten (Entgeltumwandlung). Die Auslagerung der bAV reduziert den Verwaltungsaufwand und kann bilanzneutral gestaltet werden.



Für Geringverdiener (bis 2.575 Euro im Monat) gewährt der Staat einen Steuerzuschuss. Bei der Entgeltumwandlung tragen die Mitarbeiter die Kosten allein, während Arbeitgeber seit 2019 die Sozialversicherungsersparnis weitergeben müssen, eine Regelung, die auch für neu abgeschlossene Verträge gilt und im Bestand seit 2022 wirksam ist. Dies macht die bAV zu einem attraktiven und gleichzeitig kosteneffizienten Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

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